Wer muss im Herbst eigentlich den Gehweg fegen?

Der Herbst ist da. Er bringt Nässe, Dunkelheit und Nebel. Laub wird zur Rutschgefahr, viele Autofahrer erleiden aufgrund von schlechter Sicht Wildunfälle. Die Reinigung von Geh- und Radwegen zählt zu den Anliegerpflichten. Als Anlieger gelten Eigentümer von Grundstücken sowie Erbbau- und Nießbrauchberechtigte eines Grundstücks, das an einen öffentlichen Weg angrenzt. In Mietshäusern kann diese Pflicht vertraglich auch auf die Mieter übertragen werden.

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